Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HWFK Limitless GmbH, Am Linsberg, 36167 Nüsttal (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber über Dienstleistungen im Bereich Prozessautomatisierung, KI-Lösungen und CRM-Systeme. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen, insbesondere Konzeption und Implementierung von Prozessautomatisierungen (z. B. mit Make, n8n), Integration von KI-Lösungen, Einrichtung und Optimierung von CRM-Systemen (z. B. close.com), Schulungen sowie laufende Betreuung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer durch rechtzeitige Bereitstellung benötigter Zugangsdaten und Informationen, Benennung eines Ansprechpartners sowie zeitnahe Rückmeldung. Mehraufwand durch unzureichende Mitwirkung wird nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz vergütet.
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck. Weitergehende Rechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Haftung ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt und der Höhe nach auf die Auftragssumme begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragserfüllung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
Projektverträge laufen für die vereinbarte Laufzeit. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien mit 30 Tagen Frist zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
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